Haus im Bieterverfahren verkaufen

Hausverkauf im Bieterverfahren – eine sinnvolle Alternative?

Oftmals sind es berufliche oder persönliche Gründe, teilweise nutzen Eigentümer aber auch zyklische Hochpreisphasen am Immobilienmarkt aus, wenn es gilt, ein Haus verkaufen zu wollen. Dann kann das Bieterverfahren eine innovative Alternative zum klassischen Immobilienverkauf sein.

Für Eigentümer lohnt es sich vor allem dann, wenn sie an einem möglichst zügigen Abverkauf der Immobilie oder des Grundstückes interessiert sind. Auch Objekte, die am Markt eher schwer zu bewerten sind, obwohl sie zwar eine gute Lage haben, aber stark sanierungsbedürftig sind – oder wenn für Objekte eine hohe Nachfrage zu erwarten ist – findet dieses Verfahren gerne Anwendung.

Doch ähnlich wie bei der herkömmlichen Immobilienvermarktung bleibt auch hier das letzte Wort beim Verkäufer: Er kann am Ende entscheiden, ob er das Gebot des Höchstbietenden annehmen möchte oder nicht.


Marktwertermittlung und Exposé-Erstellung

Wer über dieses Verfahren sein Haus erfolgreich verkaufen möchte, der sollte die Unterstützung eines professionellen Immobilienmaklers in Anspruch nehmen. Dieser wird auch beim Hausverkauf im Bieterverfahren zunächst die Immobilie begutachten. Im Anschluss kann er auf Basis seiner Erkenntnisse und unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung gestellten Dokumente eine Immobilienbewertung und die Erstellung des Exposés vornehmen.
Die Bewertung des Objekts hilft später auch bei der Einordnung der abgegebenen Gebote. In der Annonce wird bei diesem Verfahren in der Regel allerdings kein Mindestpreis genannt.

Wer sein Haus verkaufen möchte, der sollte bereits vorab alle nötigen Dokumente wie einen gültigen Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Nachweis über die Gebäudeversicherung sowie Unterlagen der Bauakte mit Schnitt- und Grundrisszeichnungen zusammenstellen. Handelt es sich bei der zu veräußernden Immobilie um ein fremdgenutztes, also vermietetes Haus, dann sollten die dazu gültigen Mietvertrage zusammengestellt werden. Dies kann den Prozess zur Marktwertermittlung und Exposéerstellung deutlich beschleunigen.


So läuft der Hausverkauf im Bieterverfahren ab: Online- und/oder Offline-Bieterverfahren stehen zur Auswahl

Ähnlich wie beim klassischen Verkaufsprozess wird auch hier das Objekt oftmals in einschlägigen Immobilienportalen und regionalen bzw. überregionalen Printmedien veröffentlich. Wichtig hierbei ist allerdings, dass aus der Annonce ausdrücklich hervorgehen muss, dass es sich um einen Abverkauf im Bieterverfahren handelt. Auch der Hinweis „Eigentümerzustimmung vorbehalten“ sollte nicht fehlen. Auch bei der Besichtigung des Objekts wird meist nicht auf klassische Einzelbesichtigungen gesetzt – vielmehr ist hier eine Sammelbesichtigung die Regel. Das Bieterverfahren kann aber nicht nur beim Immobilienverkauf, sondern auch beim Verkauf von Grundstücken oder Gewerbeobjekten angewandt werden. Natürlich ist aber das Bieterverfahren Immobilien die häufigste am Markt vorkommende Verkaufsart bei diesem Verfahren. Auf ausdrücklichen Wunsch der Interessenten kann natürlich auch eine gesonderte Einzelbesichtigung mit dem Immobilienmakler stattfinden.

Im Anschluss an die Besichtigung haben die Kaufinteressenten dann innerhalb einer festgesetzten Frist die Möglichkeit, ihre Gebote abzugeben. Diese beträgt je nach gewählter Verfahrensart zur Angebotsabgabe meist mehrere Tage oder Wochen.
Die Angebotsabgabe selbst kann dabei via E-Mail-Korrespondenz, Online-Bieterverfahren oder klassisch über den persönlichen oder postalischen Weg erfolgen. Sollten bei diesen Verfahren am Ende zwei oder mehr Gebote gleicher Höhe vorliegen, dann dürfen diese Interessenten in einer zweiten Runde erneut ein Angebot abgeben. Während jeder Angebotsrunde ist in der Regel allerdings nur ein Angebot abzugeben.

Ganz anders beim Online-Verfahren – dieses kann dem Eigentümer innerhalb einer kurzen Spanne von nur wenigen Stunden einen attraktiven Verkaufspreis bringen. Es punktet dabei vor allem aufgrund seiner unkomplizierten und schnellen Durchführbarkeit. Die Angebotsabgabe erfolgt dabei über eine Internetplattform. Die Daten für den Login erhalten sie meist vorab vom Makler – beispielsweise bei der Sammelbesichtigung. Auf dieser haben sie dann die Möglichkeit, innerhalb einer vom Makler und Eigentümer gewählten Frist ihre Gebote abzugeben. Entscheidend hierbei ist, dass die Kaufinteressenten das aktuell gültige Höchstgebot sehen können und entsprechend darauf reagieren können. Diese Transparenz lässt es zu, dass während des Zeitfensters zur Angebotsabgabe die Mietbietenden ihr Gebot stets nachbessern können.

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